Die Grundlagen
Der Begriff „Basel II" bezieht sich auf bestimmte Kreditvergaberichtlinien, welche der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht im Juni 2004 veröffentlicht hat.
Bisher mußten Banken und Sparkassen jeden Firmenkredit einheitlich mit acht Prozent Eigenkapital unterlegen.
Unter „Basel II" wird dieser Prozentsatz künftig in Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit des Bankkunden stark variieren.
Bei schlechter Bonität des Kunden muß eine kreditgewährende Bank mehr Eigenkapital reservieren, bei guter Bonität können auch weniger als acht Prozent Eigenkapital ausreichen.
Basis für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit ist ein sogenanntes Rating, bei dem ein Untemehmen umfassend auf seine Kreditwürdigkeit geprüft wird, so zum Beispiel mittels Umsatz, Gewinn und Höhe des Eigenkapitals.
Diese Informationen müssen vom Kunden für die Bank aufbereitet werden. Das sich daraus ergebende Rating-Urteil hat deshalb entscheidende Bedeutung für die Kreditkonditionen.
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